Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen meiner systemischen Praxis und Ihnen als Klientin/Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn Sie sich zum Zweck der Beratung an mich wenden und das Angebot meiner Praxis annehmen. Eine systemische Beratung ersetzt bei Erkrankungen keine Behandlung durch einen Arzt.

§ 2 Beratungserfolg

Ich kann den gewünschten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Sowohl Sie als auch ich arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können gemeinsam daran, dass die Beratung zum erhofften Erfolg führt.

§ 3 Ausfallhonorar

Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vorab vereinbarten Honorars fällig. Als rechtzeitig abgemeldet gilt ein Termin, der mindestens 48 Stunden zuvor von Ihnen abgesagt wurde. Dies ist ausschließlich telefonisch (06151-9182640) möglich.

§ 4 Behandlungsdauer

Die Dauer der Behandlung und die Termine der Sitzungen werden zwischen uns im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich vereinbart.

§ 5 Schweigepflicht:

Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Auskünfte gegenüber Dritten erteile ich nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Oder wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.